Um richtig durchzustarten, endet die Ausbildung natürlich nicht beim Ablegen der B-Lizenz. Vielmehr ist dies erst der Einstieg. Denn: Ohne die neue B-Lizenz geht nach oben nichts. Die nächste Stufe darüber nennt sich DFB-Elite-Jugend-Lizenz. Erst dann können sich die Interessent*innen an die A-Lizenz machen.
Die Elite-Jugend Lizenz des Deutschen Fußball-Bundes dient quasi als Bindeglied zwischen B- und A-Lizenz. Während bei den unteren Lizenzstufen noch die Landesverbände die Anmeldungen verwalten und die Lehrgänge wie die Prüfungen durchführen, hat bei der Elite-Jugend-Lizenz und allen darüber eingestuften Trainerlizenzen der Dachverband die Verantwortung. Die Anmeldung erfolgt daher direkt beim DFB.
Bevor diese und somit auch die Zulassung zur Ausbildung erfolgen kann, müssen die Interessent*innen eine schriftliche Bewerbung an den Deutschen Fußball-Bund und die offizielle Ausbildungsstelle richten.
Die betreffende Adresse lautet:
Deutscher Fußball-Bund
Abteilung Aus- und Weiterbildung
Otto-Fleck-Schneise 6
60528 Frankfurt
Die Grundvoraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang zur DFB-Elite-Jugend-Lizenz ist das vorherige Ablegen der Trainer-B-Lizenz mit mindestens 10 Punkten. Zudem ist die aktive Mitarbeit an einem DFB-Stützpunkt im Umfang von 20 Trainingseinheiten sowie eine einjährige Tätigkeit (oder länger) mit der B-Lizenz erforderlich. Beides ist bereits bei der Bewerbung an den DFB nachzuweisen. Die benötigten Unterlagen zusammengefasst:
· Nachweis der C-Lizenz-Gesamtnote von Minimum 9 Punkten (Note: 2,7) für Prüfungen vor 2013
oder
· Nachweis der C-Lizenz-Gesamtnote von Minimum 10 Punkten (Note: 2,3) für Prüfungen ab 2013
oder
· Nachweis der B-Lizenz-Gesamtnote von Minimum 10 Punkten (Note: 2,3) für Prüfungen ab 2015
· Nachweis über eine Trainertätigkeit mit der C-Lizenz über mindestens ein Jahr
oder
Nachweis über Trainertätigkeit mit der neuen B-Lizenz (ab 2015) über mindestens ein Jahr
· Nachweis über eine Zulassung als C-Lizenz-Trainer (Kopie der Vor- und Rückseite der gültigen C-Lizenz. Nicht der Lizenzvertrag)
oder
· Nachweis über die B-Lizenz-Trainer-Zulassung (Kopie der Vor- und Rückseite der ab 2015 gültigen B-Lizenz; nicht der Lizenzvertrag)
· Mitglieds-Nachweis in einem DFB-Verein
· Erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate). Dies gilt auch für Polizeibeamte. Es werden keine Kopien von dienstlichen Ausweisen akzeptiert.
· Ärztliches Attest über die sportliche Eignung (nicht älter als drei Monate)
· Nachweis der aktiven Mitarbeit in einem DFB-Stützpunkt (mindestens 20 Trainingseinheiten bzw. 10 Trainingsabende) oder Nachweis einer Anstellung als Stützpunkttrainer (Kopie des Vertrags)
· Es ist ein Nachweis zu führen, dass der Bewerber in einem Verein eines der FIFA angehörigen Nationalverbandes Fußball gespielt hat (Kopie des Spielerpasses)
· Lebenslauf inklusive sportlicher Werdegang
Die Vordrucke für die Bescheinigungen können auf der Homepage des DFB heruntergeladen und im Original eingereicht werden.
Der Verband weist außerdem darauf hin, dass nur vollständig eingereichte Unterlagen berücksichtigt werden. Die Bewerber erhalten eine schriftliche Bestätigung.